Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns nach einem Unfall am häufigsten erreichen.
Was kostet das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehört das Sachverständigenhonorar zu den Schadenspositionen, die die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt. Für Sie als Geschädigten heißt das in aller Regel: Das Gutachten kostet Sie nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie gehen nicht in Vorleistung. Bei unklarer Haftungslage besprechen wir das Vorgehen vorab offen mit Ihnen.
Wie schnell ist das Gutachten fertig?
In der Regel liegt das fertige Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor — als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Die Besichtigung selbst können wir meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen durchführen, in dringenden Fällen auch am selben Tag.
Wo findet die Besichtigung statt?
Dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zuhause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort nach dem Unfall. Unser Einzugsgebiet umfasst Musterstadt, Musterdorf, Musterberg und Musterbach — für besondere Fälle, etwa Oldtimer-Bewertungen oder Flottentermine, sind wir bundesweit im Einsatz.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für den Start genügen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihre Kontaktdaten. Hilfreich sind außerdem: Angaben zum Unfallhergang, die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, ein eventuelles Polizeiaktenzeichen sowie eigene Fotos vom Unfallort. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis — wir klären das gemeinsam beim Termin.
Ist das Gutachten gerichtsfest?
Ja. Jedes Gutachten wird so erstellt, dass es als Beweismittel in einem Rechtsstreit verwendbar ist: lückenlose Fotodokumentation, nachvollziehbare Befunde, Kalkulation nach Herstellervorgaben und Bewertung nach anerkannten Verfahren. So bleibt der Schaden auch Monate später überprüfbar — für Versicherer, Anwälte und Gerichte.
Was ist der merkantile Minderwert?
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, der bleibt, obwohl ein Unfallschaden fachgerecht repariert wurde — ein Fahrzeug mit Unfallhistorie erzielt am Markt schlicht einen geringeren Preis. Dieser Verlust ist eine eigene Schadensposition. Wir berechnen ihn nach anerkannten Verfahren und weisen ihn im Gutachten gesondert aus.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie kurz an oder schreiben Sie uns — wir antworten verständlich und ohne Fachchinesisch.
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